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Datum & Uhrzeit: 2014-10-23

Autor: Helmut Buchholz, HSt

Feuerwehrleute in Uniform, die sich in einen See stürzen, um ein Quietscheentchen oder andere Gummitiere zu retten. Oder Floriansjünger, die sich zum Spaß gegenseitig nass spritzen oder in ein Wasserbecken voller Badeschaum springen, um einen Badetag einzulegen: Gibt's nicht? Gibt es doch. Oder besser gesagt: gab es einen Sommer lang. Denn im Mai, Juni und Juli war es bei einigen Feuerwehren in der Republik ganz schön in Mode, lustige Videoclips von sich aufzunehmen und sie ins Internet zu stellen, um Werbung für die Truppe zu machen. Auch in der Region Heilbronn entstanden solche Videofilmchen und tauchten im Internet auf.Teilweise forderten die Feuerwehren in den Videoclips andere Feuerwehren zum Wettstreit via Videoclip auf. Ähnlich wie bei der Ice Bucket Challenge – zu deutsch: Eiskübelherausforderung, die als eine Spendenkampagne zur Erforschung der Nervenkrankheit ALS gedacht war. Die spaßige PR-Aktion der Feuerwehr fand Innenminister Reinhold Gall, der auch Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Heilbronn und selbst Feuerwehrmann in Obersulm ist, überhaupt nicht lustig. Gall und Landesbranddirektor Hermann Schröder sprachen ein Machtwort. Schließlich wurden Ausrüstungsgegenstände des Landes zweckentfremdet. „Es gab auch die Frage nach dem Versicherungsschutz“, sagt Rüdiger Felber, Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums. Mal ganz davon abgesehen, dass die Feuerwehren sich durch solche Auftritte in sozialen Internetnetzwerken „der Lächerlichkeit preisgeben“, wie es der Landesfeuerwehrverband ausdrückt. Seit dem Machtwort von Gall und Schröder sind die Juxclips jedenfalls aus dem Internet verschwunden, berichtet Ministeriumssprecher Rüdiger Felber.Das Beispiel zeigt, wie glatt das Eis in Facebook und Co. ist – selbst für freiwillige Feuerwehrleute, die keine Beamte wie zum Beispiel Jürgen Vogt von der Heilbronner Berufswehr sind. Feuerwehrleute, Soldaten, Polizisten und andere Beamte dürfen natürlich soziale Netzwerke nutzen. Aber nicht so frei, wie es Nicht-Beamten erlaubt ist. „Von uns wird erwartet, dass wir uns auch im Privatleben zurückhalten“, sagt der Sprecher der Heilbronner Berufsfeuerwehr Jürgen Vogt. „Man ist auch außerhalb des Dienstes Soldat und zur Verschwiegenheit verpflichtet“, ergänzt ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums die Vorschriften.Das Landesinnenministerium hat im Februar sogar extra ein Merkblatt herausgegeben, um das Verhalten der Ordnungshüter auf Plattformen wie Facebook zu regeln. Auch bei der privaten Nutzung des Internets gelten demnach für Polizisten die Pflichten aus dem Beamtengesetz: politische Mäßigung und Zurückhaltung und Amtsverschwiegenheit. Das heißt, Bildmaterial mit dienstlichen Bezügen ist tabu. Auch bei Diskussionen zu „Themen, die den Polizeidienst betreffen“, sollen sich die Ordnungshüter mäßigen. Sonst drohen ihnen strafrechtliche, disziplinarische und arbeitsrechtliche Konsequenzen. Denn auch der Auftritt im Internet beeinflusst wie das äußere Erscheinungsbild das Ansehen der Polizei in der Bevölkerung.