Informationen
Einsatzart: Fehlalarm
Datum & Uhrzeit: 2014-12-28 01:30:00
Autor: Conrad Wagenbach, Feuerwehr Bad Rappenau
Die Abteilungen Babstadt und Bad Rappenau wurden zu einem Mehrfamilienhaus in Babstadt gerufen, da dort das Piepen eines Rauchmelders zu hören war. Da sich niemand in der Wohnung im 1. OG des 2-geschossigen Gebäudes befand, wurden die Räumlichkeiten zunächst von außen mit der Drehleiter kontrolliert. Hierbei konnte kein Rauch o.ä. festgestellt werden. Da jedoch nicht die gesamte Wohnung einsehbar war, wurde die Wohnungstüre mittels Spezialwerkzeug geöffnet. Nach der vollständigen Kontrolle der Wohnung konnte keine Ursache für das Auslösen des Rauchmelders gefunden werden.Hinweis: Neben Neubauten, die bereits seit Juli 2013 mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen, gilt für Bestandsbauten die Rauchmelderpflicht ab 01.01.2015.Achten Sie beim Kauf auf die Qualität der Rauchmelder:https://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/kauftipps/qualitaet-bedeutet-sicherheit/