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Datum & Uhrzeit: 2014-12-08
Autor: Axel Klumbach, Feuerwehr Bad Rappenau
Auszug aus der Beschlussvorlage zur GR-Sitzung am 27.11.14Die Gemeinden haben nach einer Vorgabe des Innenministeriums für Ihre Feuerwehren Feuerwehrbedarfspläne zu erstellen. Diese erfassen den Ist- Bestand an Fahrzeugen, Geräten, Gebäuden und Personal, das Gefährdungspotenzial in der Gemeinde, die räumliche Situation der einzelnen Stadtteile. Im Feuerwehrbedarfsplan wird der Ist-Zustand mit dem sich aus den örtlichen Besonderheiten ergebenden Soll verglichen und eine Empfehlung für die künftige Ausrichtung und notwendige Investitionen bei der Feuerwehr gegeben.Die Verwaltung hat in Abstimmung mit der Feuerwehr den Sachverständigen Dr. Roland Demke mit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes beauftragt.Der erste Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes wurde von Dr. Demke dem Gemeinderat und dem Feuerwehrausschuss am 13.09.2013 zunächst nichtöffentlich vorgestellt. Im Anschluss wurde vereinbart, vor der endgültigen Verabschiedung einen konkreten Maßnahmenkatalog für die kommenden Jahre bis 2018 zu erarbeiten.Hierzu wurde ein Arbeitskreis mit 5 Vertretern aus den Fraktionen, 4 Vertretern der Feuerwehr und 4 weiteren aus der Verwaltung gebildet. Dieser Arbeitskreis hat sich im vergangenen Jahr mehrmals getroffen und konkrete Maßnahmen für die kommenden Jahre bis 2018 erarbeitet.Dr. Demke hat diese Ergebnisse in den beiliegenden Feuerwehrbedarfsplan eingearbeitet, sodass der Feuerwehrbedarfsplan nun in Gänze mit konkreten Empfehlungen verabschiedet werden kann.Alle empfohlenen Maßnahmen unterliegen dabei weiter dem Finanzierungsvorbehalt und dem Etatrecht des Gemeinderats. Im Haushaltsplanentwurf für 2015 und im Entwurf für den Finanzplanungszeitraum bis 2018 sind die Maßnahmen enthalten.Die größte Einzelmaßnahme ist dabei der Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses und die Zusammenlegung der Abteilungen Bonfeld, Fürfeld und Treschklingen zu einer einzigen Abteilung.